Dienstpläne

Hier finden Sie die Dienstpläne unserer einzelnen Gruppen

Auszug aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV

1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. Die in der Vorschrift genannten Stunden beziehen sich auf Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten.

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