Bürgerinfo

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Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Hydranten sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder seltener auch im Randstreifen von Verkehrswegen eingebaut.

Ist dort nicht oder nicht ausreichend Schnee geräumt, geht unnötig Zeit verloren, bis die Feuerwehr den Hydranten anhand des Hinweisschildes aufgefunden hat. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee auf Hydranten einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen. Deshalb sollten die Anwohner im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.

In 90 Prozent aller Fälle löschen die Feuerwehren Brände mit Wasser. Das benötigte Löschwasser bekommen sie aus Zapfstellen im Straßenbereich, die als Überflur- oder Unterflurhydranten bezeichnet werden. Um Beschädigungen zu vermeiden und Verkehrsbeeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten verwendet. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, genügend Hydranten zu Verfügung zu stellen, damit die Feuerwehren nicht "auf dem Schlauch stehen" und innerhalb weniger Minuten eine gute Löschwasserversorgung aufbauen können.
Obwohl die Städte und Gemeinden ausreichend Hydranten zur Verfügung stellen, ist es leider oft unmöglich, von dort auch Löschwasser zu fördern, denn die Unterflurhydranten sind einfach zugeparkt. Bitte beachten Sie deshalb:
Parken Sie nicht auf Hydrantendeckeln! Teilweise befinden sich die Hydrantendeckel auf Gehwegen. Auch hier müssen sie freigehalten werden. Befindet sich auf Ihrem Grundstück oder dazugehörenden Gehwegen ein Hydrant, dann muß dieser jederzeit zugänglich sein.
Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem "H" für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

Hier ist ein Hinweisschild für einen Hydranten abgebildet. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 100 mm, der Hydrant hat die Ordnungsnummer 123. Der Hydrant befindet sich 3,5 m vor, und 4,5 m rechts vom Schild.

Überflurhydranten dürfen ebenfalls nicht durch Fahrzeuge, Sperrmüll, Müllcontainer oder andere Dinge zugestellt werden.

Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren.

Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen.

Das Faltblatt ist jedem ServiceCenter des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt sowie bei den beteiligten Institutionen erhältlich und steht Ihnen außerdem hier als Download zur Verfügung.

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